Was bekommt man von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
Die Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist an den Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung gekoppelt.
Leistung laut Art. 15 a B-VG Vereinbarung 2016 (12 mal pro Jahr)
Äquivalenzrelation | Grundbetrag | Wohnanteil | Gesamt | |
Alleinunterstütze | 100 % | 628,32 Euro | 209,44 Euro | 837,76 Euro |
Alleinerziehende | 100 % | 628,32 Euro | 209,44 Euro | 837,76 Euro |
Paare | 2 x 75 % | 942,48 Euro | 314,16 Euro | 1.256,64 Euro |
3. erwachsene Person | 50 % | 314,16 Euro | 104,72 Euro | 418,88 Euro |
Person in Wohngemeinschaft | 75 % | 471,24 Euro | 157,08 Euro | 628,32 Euro |
Kind | 18 % | 113,10 Euro | 37,70 Euro | 150,80 Euro |
Tatsächliche Leistungen für Kinder 2016
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien | |
1.-3. Kind (STMK 1.-4.Kind) | 161 Euro | 150,84 Euro | 192,68 Euro | 210,30 Euro | 175,93 Euro | 159,17 Euro | 207,37 Euro | 183,09 Euro | 226,20 Euro |
ab dem 4. Kind (STMK 5.Kind) | 161 Euro | 125,70 Euro | 192,68 Euro | 184 Euro | 175,93 Euro | 192,68 Euro | 207,37 Euro | 183,09 Euro | 226,20 Euro |
Welche Bedarfe werden durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gedeckt?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt den Lebensunterhalt, den Unterkunftsbedarf und den Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung ab.
Es wird also der regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie für persönliche Bedürfnisse, welche eine angemessene soziale und kulturelle Teilnahme erlauben, sichergestellt.
25 % des Mindeststandards entfallen auf die Finanzierung der Wohnkosten.
Sind darüber hinausgehende Leistungen zur Deckung von Sonder- bzw. Zusatzbedarfen wie z.B. Heizkostenzuschüsse oder die Anschaffung eines neuen Kühlschrankes erforderlich, so können diese wie bisher zusätzlich durch die Länder erbracht werden – etwa im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Deckt die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auch die Wohnkosten ab?
Zum Unterkunftsbedarf, also den Kosten für die Wohnung, zählen die für eine angemessene Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen für Miete und die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Betriebskosten und Abgaben.
Im pauschalierten Mindeststandard enthält auch einen Teil zur Abdeckung der Wohnkosten.
Dieser wird mit 25 % des gewährten Mindeststandards einer Bedarfsgemeinschaft angesetzt und
entspricht bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden einem Betrag von 209,44 Euro bzw. bei (Ehe)Paaren einem Betrag von €314,16 Euro.
Die Wohnkosten in einigen Regionen sind allerdings wesentlich höher, als dass sie mit dem angenommenen 25 %igen Wohnkostenanteil abgedeckt werden können. Ist das der Fall, so zahlen einige Länder zusätzliche Leistungen zur Abdeckung der Wohnkosten.
Zusätzlich können die Länder auch über die Wohnbeihilfe im Rahmen der Wohnbauförderung zur Deckung der erhöhten Wohnkosten beitragen. Die Wohnbeihilfe ist jedoch nicht in allen Ländern für BMS Empfänger zugänglich.