Für die Sterbebegleitung von Angehörigen oder die Begleitung schwerst erkrankter Kinder können sich Bezieher von Arbeitslosengeldoder der Notstandshilfe vom Bezug abmelden. Dies hat beim AMS zu erfolgen. In diesem Fall werden sie für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten in der Kranken- und Pensionsversicherung abgesichert, erhalten jedoch kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe.
Aus Mitteln des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Zuwendung zuerkannt werden.